Eine Unterschneidung liegt vor, wenn die Vorderkante einer Treppenstufe über die Breite der Trittfläche der darunter liegenden Stufe vorspringt. Dieser Untertritt sollte nicht mehr als 50 mm betragen, da er sonst zur Stolperfalle werden kann.
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Eine Unterschneidung liegt vor, wenn die Vorderkante einer Treppenstufe über die Breite der Trittfläche der darunter liegenden Stufe vorspringt. Dieser Untertritt sollte nicht mehr als 50 mm betragen, da er sonst zur Stolperfalle werden kann.
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