Die Trittstufe einer Treppe ist der Stufenteil, auf den beim Begehen der Treppe der Fuß aufgesetzt wird.
Die Trittstufe muss dem Fuß eine sichere Trittfläche bieten, daher sollte die Oberfläche rutschfest sein, die Auftrittstiefe sollte nicht unter 210 mm liegen und die Fläche darf nicht mehr als 1 % in der Lauflinienrichtung geneigt sein.